
Was Unternehmen jetzt über das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wissen müssen
05.11.2025
4 min
Mit dem neuen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) rückt die Verpflichtung zur systematischen Energieeinsparung für Unternehmen weiter in den Fokus. Besonders Betriebe mit hohem Energieverbrauch müssen handeln – und das nicht irgendwann, sondern innerhalb klar definierter Fristen. Wer nicht nur gesetzeskonform arbeiten, sondern auch Betriebskosten senken und Netzentgelte optimieren will, sollte sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen.
Wer ist betroffen?
Das Gesetz betrifft zwei Hauptgruppen von Unternehmen:
1. Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh Jahresverbrauch
Diese Betriebe müssen innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des EnEfG ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen – etwa nach ISO 50001 oder EMAS. Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz auf Basis belastbarer Daten und Prozesse.
2. Unternehmen mit 2,5–7,5 GWh Jahresverbrauch
Hier entfällt die Pflicht zur Zertifizierung. Stattdessen müssen jährlich Berichte erstellt und nachweislich Maßnahmen zur Energieeinsparung umgesetzt werden.
Was sind die wichtigsten Pflichten?
Managementsysteme:
Großverbraucher müssen ein anerkanntes Energiemanagementsystem einführen, das dauerhaft betrieben und regelmäßig auditiert wird.
Monitoringpflicht:
Unternehmen müssen den Energieverbrauch sowie Prozesstemperaturen systematisch erfassen. Ohne digitales Monitoring keine gesetzeskonforme Nachweisführung.
Umsetzungsplan:
Der Gesetzgeber verlangt einen konkreten Maßnahmenplan. Dieser muss öffentlich zugänglich sein und dokumentieren, welche Schritte zur Effizienzsteigerung geplant und durchgeführt wurden.
Wirtschaftlichkeitsnachweis:
Jede Maßnahme wird auf Basis ihres Kapitalwerts bewertet. Ist eine Maßnahme wirtschaftlich (50 % des Invests amortisiert sich in der halben Nutzungsdauer), muss sie umgesetzt werden.
Warum lohnt sich das?
Was auf den ersten Blick wie eine bürokratische Hürde wirkt, kann in der Praxis zu einem echten Vorteil werden – wenn es richtig angegangen wird.
Kostensenkung:
Energie ist teuer – und wird teurer. Durch Spannungskompensation, Lastspitzenkappung oder energieeffiziente Antriebe lassen sich Betriebskosten spürbar senken.
Förderfähigkeit:
Viele Maßnahmen, die im Rahmen des EnEfG gefordert werden, sind förderfähig. Mit dem richtigen Partner lassen sich diese Potenziale identifizieren und nutzen.
Netzstabilität und Versorgungssicherheit:
Gerade bei großen Verbrauchern spielt die Qualität des Netzes eine zentrale Rolle. Wer Störungen reduziert, schützt seine Anlagen – und senkt Wartungs- sowie Ausfallkosten.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
1. Energieverbrauch prüfen
Liegt Ihr Unternehmen über den Schwellenwerten? Falls ja: Sofort Maßnahmen ergreifen.
2. Monitoring etablieren
Ohne transparente Daten lässt sich keine fundierte Entscheidung treffen. Eine Netzqualitätsmessung ist der erste Schritt, um Risiken sichtbar zu machen und Handlungsfelder zu definieren.
3. Partner auswählen
Mit einem erfahrenen Dienstleister an der Seite können die Vorgaben des EnEfG nicht nur erfüllt, sondern in echte Effizienzgewinne übersetzt werden.
Fazit
Das Energieeffizienzgesetz bringt mehr als nur neue Pflichten. Es eröffnet Unternehmen die Chance, Betriebskosten zu senken, Prozesse zu optimieren und die eigene Versorgungssicherheit zu verbessern – wenn es strategisch angegangen wird.
AuVeco bietet Lösungen, die weit über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen. Mit intelligenter Technik, tiefgehender Netzqualitätsanalyse und individueller Beratung holen wir das Beste aus Ihrer Infrastruktur heraus.
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